{"id":38,"date":"2013-10-10T08:09:49","date_gmt":"2013-10-10T08:09:49","guid":{"rendered":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/wordpress\/?page_id=38"},"modified":"2026-01-08T11:17:42","modified_gmt":"2026-01-08T09:17:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/?page_id=38","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">des Sch\u00fctzenvereins Hemsen e.V.<br>\u00a7 1<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<br>(1)Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSch\u00fctzenverein Hemsen e.V.\u201c und ist in das Vereins-register des Amtsgerichts Osnabr\u00fcck eingetragen.<br>(2)Er hat seinen Sitz in 49716 Meppen, Ortsteil Hemsen.<br>(3)Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 2<br>Zweck des Vereins<br>(1)Der Zweck des Vereins ist:<br>a)<br>Die Pflege und F\u00f6rderung des Schie\u00dfsports durch regelm\u00e4\u00dfige Schie\u00dfsportveranstaltungen mit unterschiedlichen Altersgruppen.<br>(2)Der Verein ist politisch und weltanschaulich konfessionell neutral.<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 3<br>Gemeinn\u00fctzigkeit<br>(1)Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung<br>(2)Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>(3)Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br>(4)&#8212;entfallen&#8212;<br><br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 4<br>Mitgliedschaft<br>(1)Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter.<br>(2)F\u00fcr etwaige Ablehnungen eines Aufnahmeantrags ist die Mitgliederversammlung zu informieren.<br>(3)Jedes Mitglied erh\u00e4lt f\u00fcr sich einen Mitgliedsausweis.<br>(4)Die Mitgliedschaft endet:<br>a)Durch Tod des Mitglieds.<br>b)Durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich oder m\u00fcndlich mitzuteilen ist. Hierbei werden gezahlte Beitr\u00e4ge nicht wieder erstattet.<br>c)Durch Ausschluss. Der Ausschluss ist zul\u00e4ssig, wenn das Mitglied trotz zwei-maliger Zahlungserinnerung mit der Zahlung der festgesetzten Betr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist, ferner wegen unehrenhaften und unkameradschaftlichen Ver-haltens innerhalb und au\u00dferhalb des Vereinslebens.<br>(5)\u00dcber den Ausschluss, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Vor der Entscheidung des Vorstands ist dem Mitglied eine Frist von zwei Wochen zu gew\u00e4hren, um sich zu den gehobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern.<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 5<br>Beitr\u00e4ge<br>(1)Bei dem Erwerb der Mitgliedschaft ist eine einmalige Aufnahmegeb\u00fchr (Schie\u00dfstand-umlage) zu entrichten.<br>(2)Der j\u00e4hrliche Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn eines jeden Kalenderjahres per Einzug erhoben.<br>(3)Die Aufnahmegeb\u00fchr und der Jahresbeitrag werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<br>(4)Bei Beendigung der Mitgliedschaft -egal aus welchem Grunde- erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitragszah-lungen, Spenden und Schenkungen ist ausgeschlossen.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 6<br>Organe des Vereins<br>Die Organe des Vereins sind:<br>a)Der Vorstand<br>b)die Mitgliederversammlung<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u00a7 7<br>Der Vorstand<br>(1)Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"2\" class=\"wp-block-list\">\n<li>Vorsitzenden<br>Kassenwart<br>Stellvertretender Kassenwart<br>Schriftf\u00fchrer<br>Stellvertretender Schriftf\u00fchrer<br>Schie\u00dfoffizier<br>Kommandeur<br>(2)Dem Vorstand unterliegt die Leitung des Vereins. Er ist insbesondere zust\u00e4ndig f\u00fcr die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins, die Aufstellung der Jahresberichte und des Rechnungsabschlusses, die Festlegung der Veranstaltungen des Vereins und deren Vorbereitungen, die Wahrnehmung aller Aufgaben, die sich aus dieser Satzung ergeben oder die ihm die Mitgliederversammlung \u00fcbertr\u00e4gt. Die innere Organisation des Vereins regelt eine Vereinsordnung, die vom Vorstand beschlossen wird.<br>(3)Der Vorstand setzt sich ein f\u00fcr die Erhaltung und Pflege der Dorfgemeinschaft in den Ortsteilen der Stadt Meppen Hemsen, Borken, H\u00fcntel und Holthausen durch die F\u00f6rderung von kulturellen Veranstaltungen und die allj\u00e4hrliche Durchf\u00fchrung eines Sch\u00fctzenfestes als Volksfest und sonstiger Veranstaltungen nach \u00fcberlieferter Tradition des Sch\u00fctzenbrauchtums.<br>(4)Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, der Schriftf\u00fchrer und der Kassenwart. Die Vertretung nach Innen und nach Au\u00dfen erfolgt jeweils zu zweit.<br>(5)Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstands betr\u00e4gt vier Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Gew\u00e4hlt wird alle zwei Jahre im Wechsel in der vorgenannten Reihenfolge.<br>(6)&#8212; entfallen &#8212;<br><br><\/li>\n\n\n\n<li>\u00a7 8<br>Mitgliederversammlung<br>(1)Die Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich im Herbst statt. Sie wird durch den Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen durch \u00f6ffentliche, orts\u00fcbliche Bekanntmachung:<br>a)Aushang in den Schauk\u00e4sten bei der Hemsener Kirche, beim Heimathaus Borken, beim Heimathaus Holthausen und im Schaukasten H\u00fcntel.<br>b)Bekanntmachung auf der Homepage www.schuetzenverein-hemsen.de<br>(2)Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden, bei seiner Ver-hinderung dem 2. Vorsitzenden.<br>(3)Die Tagesordnung legt der Vorstand fest.<br>(4)Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres.<br>(5)Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder ge-fasst. Bei Satzungs\u00e4nderungen bedarf es der 2\/3 Mehrheit der anwesenden stimm-berechtigten Mitglieder.<br>(6)Wenn ein stimmberechtigtes Mitglied eine geheime Wahl verlangt, ist die Wahl ge-heim durchzuf\u00fchren.<br>(7)\u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll durch den Schriftf\u00fchrer zu fertigen, welches vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br>(8)Mitgliederversammlungen sind unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br><\/li>\n\n\n\n<li>\u00a7 9<br>Aufgaben der Mitgliederversammlung<br>Der Mitgliederversammlung obliegt:<br>a)Wahl des Vorstandes, Kassenpr\u00fcfers und sonstiger Funktionstr\u00e4ger.<br>b)Entgegennahme und Einsicht der Jahresberichte einschlie\u00dflich des Rechnungsabschlusses und des Kassenpr\u00fcfungsberichts.<br>c)Entlastung des Vorstandes.<br>d)Festsetzung von Beitr\u00e4gen, Aufnahmegeb\u00fchr (Schie\u00dfstandumlage) und sonstigen Umlagen.<br>e)Entscheidung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen oder Satzungsneufassungen.<br><br><\/li>\n\n\n\n<li>\u00a7 10&#8212;entfallen &#8212;<br><\/li>\n\n\n\n<li>\u00a7 11<br>Kassenpr\u00fcfung<br>(1)Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt drei Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr die Vereinskasse und die Schie\u00dfkasse. Die Kassenpr\u00fcfer werden f\u00fcr jeweils drei Jahre gew\u00e4hlt, wobei danach jeweils turnusgem\u00e4\u00df immer ein Kassenpr\u00fcfer j\u00e4hrlich ausscheidet.<br>(2)Die Kassenpr\u00fcfer haben nach Ende des Gesch\u00e4ftsjahres die Kassenf\u00fchrungen einschlie\u00dflich der Belege auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu pr\u00fcfen bis zur j\u00e4hrlichen Herbstmitgliederversammlung. \u00dcber das Ergebnis haben die Kas-senpr\u00fcfer der Mitgliederversammlung zu berichten, wobei dieser Bericht im Proto-koll der Mitgliederversammlung festzuhalten ist.<br><\/li>\n\n\n\n<li>\u00a7 12<br>Aufl\u00f6sung des Vereins<br>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mit-gliederversammlung beschlossen werden, deren Tagesordnung die Aufl\u00f6sung zur Entscheidung stellt. Beschlussf\u00e4higkeit ist gegeben, wenn in dieser Mitgliederver-sammlung mindestens 2\/3 der stimmberechtigten Mitglieder vertreten sind. Der Beschluss zur Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst werden. Ist die Beschlussf\u00e4higkeit nicht gegeben, ist binnen vier Wochen eine neue Mit-gliederversammlung einzuberufen. Diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der er-schienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins zu gleichen Teilen an die Grundschule Hemsen, Sandbreestr. 1, 49716 Meppen und den Kindergarten St. Marien, Zum J\u00e4gersberg 5, 49716 Meppen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche und eigene Zwecke zu verwenden hat. Diese Satzung tritt im Innenverh\u00e4ltnis mit der Beschlussfassung, im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis mit dem Tag der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Meppen-Hemsen, den 08. November 2024<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>des Sch\u00fctzenvereins Hemsen e.V.\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr(1)Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSch\u00fctzenverein Hemsen e.V.\u201c und ist in das Vereins-register des Amtsgerichts Osnabr\u00fcck eingetragen.(2)Er hat seinen Sitz in 49716 Meppen, Ortsteil Hemsen.(3)Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2Zweck des Vereins(1)Der &hellip; <a href=\"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/?page_id=38\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":34,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-38","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/38","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=38"}],"version-history":[{"count":21,"href":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/38\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1866,"href":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/38\/revisions\/1866"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/34"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/schuetzenverein-hemsen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=38"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}